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Reisepass: Kind mit eintragen
Leistungsbeschreibung
Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist ab 01.11.2007 nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.
Reisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und einen Kindereintrag enthalten, behalten ihre Gültigkeit.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu Reisedokumenten für Kinder erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Kinderreisepass".
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
21.03.2012
Zuständige Stellen
Bürgerbüro
Anschrift
Marktplatz
5
64683 Einhausen
Telefonnummer
06251 9602-0
Faxnummer
06251 9602-271
- Öffnungszeiten:
-
Montag: 08 bis 16 Uhr
Dienstag: 08 bis 16 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 07 bis 19 Uhr
Freitag: 08 bis 12 Uhr
1. und 2. Samstag im Monat: 08 bis 12 Uhr
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja