Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Einhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Einhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Einhausen
einfach lebenswert
Termin vereinbaren Online-Dienste
info
Dienstleistungen A-Z

Hauptbereich

Vereidigung von Sachverständigen zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert

Leistungsbeschreibung

Zu Ihren Aufgaben als öffentlich bestellter Sachverständiger gehören die Begutachtung von Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert. Sie sollen sachlich fundierte Beurteilungen handwerklicher Arbeiten, Produkte und Dienstleistungen und der dafür geforderten Preise erstellen.

Sie als Sachverständiger sind das Aushängeschild für die Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsgruppe Handwerk. Ihr fachliches Können und Wissen sowie Ihre Integrität sind nicht nur wichtig für Ihr persönliches Ansehen, sondern für das Ansehen des Handwerks insgesamt.

Einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung haben Sie als Bewerber daher nur, wenn Ihre besonderen Fachkenntnisse, Ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit überprüft wurden und damit außer jedem Zweifel ist, dass Sie die in der jeweiligen Sachverständigenordnung der Handwerkskammern aufgestellten Voraussetzungen - insbesondere die persönliche Eignung und den Nachweis der besonderen Sachkunde, erfüllen.

Zu diesen Auswahlkriterien gehört, dass Sie als Bewerber

  • Grundsätzlich die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, das heißt im Regelfall, in einem zulassungspflichtigen Handwerk die Meisterprüfung abgelegt oder eine andere Qualifikation zum Beispiel als Ingenieur, erworben haben; entsprechendes gilt für die zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe,
  • besonders sachkundig und befähigt sind, Gutachten zu erstatten,
  • über die zur Ausübung der Tätigkeit als Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügen,
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und
  • Gewähr für die Unparteilichkeit und die Unabhängigkeit bei der Erstattung von Gutachten sowie für die zuverlässige Einhaltung der Verpflichtungen eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bieten.

Wenn Sie als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Gutachten erstellen, muss stets die Möglichkeit ausgeschlossen sein, dass das Gutachten eigenen wirtschaftlichen oder sonstigen beruflichen Zwecken unterliegt. Sie müssen sich immer im Klaren darüber sein, dass an Ihre Redlichkeit und Objektivität ganz besonders hohe Ansprüche gestellt werden.

Teaser

Wenn Sie als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern vereidigt werden möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Bestellungskörperschaft stellen. Näheres erfahren Sie hier.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen gestellt haben, wird die Vollständigkeit der Antragsunterlagen durch die zuständige Handwerkskammer geprüft.

Anschließend hört die zuständige Handwerkskammer im Regelfall den zuständigen Fachverband und/oder die zuständige Innung an.

Die Handwerkskammer kann von Ihnen zum Nachweis Ihrer besonderen Sachkunde auf Ihre Kosten die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen verlangen und Sie verpflichten, sich auf Ihre Kosten einer Überprüfung durch ein Fachgremium zu stellen. Die Überprüfung kann neben der Erstellung eines Probegutachtens und eines schriftlichen Tests auch ein mündliches Fachgespräch vorsehen.

Schließlich werden Sie je nach Entscheidung der beteiligten Gremien als Sachverständiger vereidigt. Sie erhalten die Bestellungsurkunde, Sachverständigenausweis und Rundstempel.

Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung, wenn die Überprüfung Ihrer besonderen Fachkenntnisse, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit erfolgreich war und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zu diesen Auswahlkriterien gehört, dass Sie

  • grundsätzlich in die Handwerksrolle eingetragen sind, das heißt im Regelfall die Meisterprüfung abgelegt oder eine andere Qualifikation zum Beispiel als Ingenieur, erworben haben,
  • besonders sachkundig und befähigt sind, Gutachten zu erstatten,
  • über die zur Ausübung der Tätigkeit als Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügen,
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und
  • Gewähr für die Unparteilichkeit und die Unabhängigkeit bei der Erstattung von Gutachten sowie
  • für die Einhaltung der Verpflichtungen eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bieten.

Der Nachweis über Ihre besondere Sachkunde (erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse und Fertigkeiten) ergibt sich aus den von Ihnen beigefügten schriftlichen Unterlagen und nach einem von den Handwerkskammern ausgearbeiteten Verfahren, das neben der Erstellung eines Probegutachtens und eines schriftlichen Tests auch ein mündliches Fachgespräch vor einem kompetenten Ausschuss vorsieht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über ausreichende Berufserfahrung
  • Nachweis über die persönliche Eignung insbesondere Zuverlässigkeit sowie die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen des beantragten Sachgebietes. Vorzulegen sind u.a.: polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Krankenkassen
  • Nachweis über die notwendige praktische Erfahrung und die Fähigkeit, Gutachten zu erstellen
  • Vorliegen der erforderlichen Einrichtungen (Grundausstattung)
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Bei einer Angestellten-Tätigkeit muss der Bewerber in jedem Fall eine Freistellungserklärung seitens des Arbeitsgebers für die Sachverständigentätigkeit vorlegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Gebührenordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis der jeweils zuständigen Handwerkskammer.

Die Kosten für das Verfahren variieren je nach Gewerk, in der Regel ab 2.500 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle wird Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten. Bei Durchführung eines Prüfungstermins kann die Bearbeitung erst nach dessen Abschluss erfolgen.

Rechtsgrundlage

Gegebenenfalls Rechtsverordnungen der jeweiligen Landesregierung und/oder

Satzung der jeweiligen Handwerkskammer nach § 106 Abs. 1 Nr. 12 HwO als Bestellungskörperschaft

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Bei Durchführung eines Prüfungstermins vor einem Fachgremium und bei der Vereidigung: Ja

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Fachlich freigegeben am

02.07.2024
zum Seitenanfang